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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ZUR NUTZUNG DER ALPHA ONLINE
SOFTWAREPROGRAMME

  1. VERTRAGSGEGENSTAND

    Gegenstand dieser AGB ist die Onlinenutzung der Software in der von Alpha Online
    (AO) zur Verfügung gestellten individualvertraglich vereinbarten Version.
  2. BEGRIFFE

    2.1 AO ist die
    Alpha Online GmbH
    Große Bäckerstraße 13
    20095 Hamburg
    HRB 87963

    2.2 Software

    Unter Software wird die Gesamtheit der von AO angebotenen Computerprogramme
    des Alpha Controllers und der AlphaAuktion verstanden. Der Kunde kann diese
    Programme in dem individuell zu vereinbarenden Umfang via Internet nutzen.

    2.3 Serverkapazität

    Unter Serverkapazität wird die Rechenleistung und der Speicherplatz auf dem die
    Leistungen anbietenden Server der AO verstanden.

    2.4 Support

    Unter Support wird jene Soforthilfe am Telefon, FAX oder per Internet verstanden, die
    es dem Benutzer ermöglicht ein aktuelles Problem zu analysieren und im Rahmen der
    technischen Möglichkeiten per Telefon, Fax oder per Modem zu beheben, sodass der
    Kunde weiterarbeiten kann.

    2.5 Wartung

    Wartung ist der von AO angebotene und in diesen AGB fixierte Umfang an
    Hilfeleistungen sowie Neuentwicklungen, Programmverbesserungen und
    Anpassungen, die die Voraussetzung für eine Aktualisierung der Software an
    gesetzliche und softwaretechnische Neuerungen bilden.

    2.6 Anpassung
    Unter Anpassung wird die Überarbeitung eines Programmes verstanden, welche auf
    Grund einer Veränderung der gesetzlichen Grundlagen oder für die Ersteinrichtung der
    Anwendung innerhalb der Einführung erforderlich wurde.
    2.7 Verbesserungen / Neuentwicklung
    Unter Neuentwicklung wird eine Erstellung eines vorher noch nicht vorhandenen
    Programmes, sowie die komplette Überarbeitung eines bestehenden Programmes
    verstanden. Unter Produktverbesserung wird jene Erweiterung eines Programmes
    verstanden, die den bestehenden Funktionsumfang eines Programmes um
    zusätzliche, neue Funktionen erweitert.

    2.8 Benutzerauthentifizierung

    Die Benutzerauthentifizierung besteht aus zwei Komponenten, einerseits der
    Benutzerkennung und andererseits dem Passwort. Die Benutzerkennung und das
    Passwort werden von AO übermittelt. Der Kunde ist berechtigt, das Passwort zu
    verändern.

  3. Vertragsabschluss / Beginn der Nutzungsmöglichkeit

    3.1 Der Vertrag gilt erst nach Eingang der auf dem Angebot AOs beruhenden
    Auftragsbestätigung, sowie der Absendung der Benutzerauthentifizierung durch AO
    als abgeschlossen.

    3.2 Art, Umfang und Dauer der hiermit verbundenen Nutzungsberechtigung ergeben sich
    ausschließlich aus dieser einzelvertraglichen Auftragsbestätigung. Der Kunde erhält
    von AO mit der Auftragsbestätigung eine Bestätigung über den gewählten
    Leistungsumfang.

    3.3 Etwaigen allg. Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich
    widersprochen; sie werden nicht Vertragsinhalt. AO schließt den Nutzungsvertrag mit
    dem Kunden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Vertragsbedingungen. Diese
    Bestimmungen haben im Falle widersprechender Regelungen Vorrang.

    3.4 Der Kunde wird ab Absendung der Benutzerauthentifizierung durch AO zur Nutzung
    freigeschaltet und die Nutzungsmöglichkeit beginnt mit diesem Zeitpunkt. Das Entgelt
    ist ab diesem Zeitpunkt zu leisten.

  4. LEISTUNGEN VON AO

    4.1 Softwarenutzung

    AO stellt dem Kunden seine Softwareprodukte in der jeweiligen aktuellen Version im
    individualvertraglich vereinbarten Leistungsumfang zur Nutzung via Internet zur
    Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, die auf dieser Seite angebotenen Leistungen
    entsprechend dem mit dem Kunden individualvertraglich festgelegten
    Leistungsumfang unter ausschließlicher Verwendung der ihm zugeteilten
    Benutzerauthentifizierung zu nutzen (Siehe Abschnitt ,,Zugriffsberechtigungen“). Die
    zugeteilte Benutzerkennung bezieht sich ausschließlich auf die natürliche oder
    juristische Person des Kunden. Bei Personengesellschaften sind die
    Personengesellschaften zur Nutzung berechtigt. Die konkrete Anzahl der
    Berechtigungen (User Anzahl) wird individualvertraglich vereinbart.

    4.2 Serverkapazität

    AO gewährleistet eine technische Nutzungsmöglichkeit 7/24, d.h. über sieben Tage in
    der Woche 24 h (von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) an 365 Tagen im Jahr, im Umfang von
    99,8%.

    Bei 7/24 Support unterscheidet AO zwei unterschiedliche Supportzeiten:
  • Standardsupportzeit: Werktags Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr,
    Erreichbarkeit der AO-Techniker durch den Kunden.
  • NonStandard Supportzeit: alle Zeiten außerhalb der Standardsupportzeit.
    Während dieser Zeit ist der Serverbetrieb im Rechenzentrum überwacht, ein
    telefonischer Kontakt durch den Kunden ist nicht möglich. Für jede Störung wird
    ein Ticket im AO-Ticket-System mit einer eindeutigen Referenznummer
    eröffnet.

    4.3 Support / Hotline
    Telefonische Auskünfte in der Zeit von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr. Die
    Hotline gliedert sich in Support für den Administrator und Support für den User. Der
    Hotline Support ist kostenpflichtig.

    4.4 Wartung
    Zu den Wartungsleistungen gehören:

    (a) Die Anpassung des Produktes bei Änderungen der gesetzlichen
    Rahmenbedingungen, soweit sie das Produkt betreffen;
    (b) Die Weitergabe von AO nach billigem Ermessen zu bestimmten
    Produktverbesserungen und Neuentwicklungen, soweit sie die
    Standardversion betreffen;

    4.5 Zusatzleistungen von AO

    Darüber hinaus kann der Kunde im Rahmen entsprechender einzelvertraglicher
    Vereinbarung zwischen den Parteien folgende Leistungen in Anspruch nehmen, die
    außerhalb der ohne Abschluss einer zusätzlichen Vereinbarung von AO geschuldeten
    Verpflichtungen und Leistungen von AO liegen, und für welche der Kunde gesondert
    nach Aufwand Entgelt zu leisten hat:

    (a) Beratung in allen Fragen des Einsatzes oder der Anwendung des
    Softwareproduktes, einschließlich der Weitergabe von Einsatz und
    Anwendungserfahrungen aus dem gesamten Benutzerkreis;
    (b) Schulungen vor Ort oder am Telefon
    (c) Zugriffe auf die von AO durchgeführte Datensicherung
    4.6 Subunternehmer
    AO ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Leistungen Dritter zu bedienen.
  1. BERECHTIGUNG DES KUNDEN

    5.1 Der Kunde ist berechtigt, mittels der ihm von AO übermittelten
    Benutzerauthentifizierung die vereinbarte Software nach Maßgabe der
    individualvertraglichen Vereinbarungen bestimmungsgemäß zu nutzen. AO räumt dem
    Kunden für diesen Zweck das nicht exklusive, nicht übertragbare, inhaltlich und
    räumlich nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung und zeitlich auf die Dauer des
    Vertrags beschränkte Nutzungsrecht ein, die vereinbarte Software als Software-as-a-
    Service-Angebot über das Internet für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Eine
    physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Die Nutzung ist
    beschränkt auf Mitarbeiter des Unternehmens (Kunden). Der konkrete Umfang
    (insbesondere User Anzahl) ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.

    5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten (einschließlich verbundenen Unternehmen
    i. S. d. §§ 15 ff. AktG) eine Nutzungsmöglichkeit einzuräumen und/oder sonst die
    Software für Dritte zu nutzen. Insbesondere ein Herunterladen, eine Bearbeitung und
    andere Umarbeitungen oder eine Vervielfältigung der Software sowie deren
    Weitergabe an Dritte oder Bereitstellung zur Nutzung durch Dritte sind nicht gestattet.
    Über das Recht des Nutzers hinaus, die Software von AO im Rahmen des
    bestimmungsmäßigen Gebrauchs zu nutzen, ist der Nutzer insbesondere nicht
    berechtigt, Inhalte und Layout der Software ohne vorherige Zustimmung der
    Rechteinhaber – auch nicht teilweise – zu verwerten, insbesondere zu bearbeiten, zu
    kopieren oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen.

    5.3 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche
    im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen
    automatisch an AO zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software
    unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten
    Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie
    zu löschen oder AO auszuhändigen.

    5.4 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm übermittelte Benutzerauthentifizierung vor dem
    Zugriff von Dritten zu schützen. Bei Verlust bzw. dem Verdacht auf Missbrauch der
    Benutzerauthentifizierung verpflichtet sich der Kunde, dies AO unverzüglich schriftlich
    mitzuteilen. AO wird den Zugang des Kunden sperren und erst nach Bestätigung des
    Erhaltens der neuen Benutzerauthentifizierung wieder freischalten. Aus dieser
    zeitlichen Sperre erwachsen dem Kunden keinerlei Ansprüche. Der Kunde hat für den
    Zeitraum der Sperre das Entgelt zu leisten, welches sich aufgrund des individuellen
    Vertrages für diesen Zeitraum ergibt.

    5.5 AO ist überdies berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (per E-Mail bzw. durch
    Meldung im Programm selbst) den Dienst zu Wartungszwecken (Datensicherung,
    Programmupdates, etc.) oder ähnlichen Zwecken kurzfristig einzustellen. Aus dieser
    Einstellung erwachsen dem Kunden keinerlei Ansprüche. Der Kunde hat für den
    Zeitraum der Einstellung das Entgelt zu leisten, welches sich aufgrund des individuellen
    Vertrages für diesen Zeitraum ergibt. Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Durchführung
    der Wartungsarbeiten verpflichtet, soweit es ihm zumutbar ist.

    5.6 Alle mit der dem Kunden übermittelten Benutzerauthentifizierung in Anspruch
    genommenen Leistungen gelten als für den Kunden erbracht. Der Kunde ist
    verpflichtet, sämtliche Leistungen, die mit seiner Benutzerauthentifizierung in
    Anspruch genommen werden, zu bezahlen. AO ist nicht verpflichtet, die physische
    Identität des die Leistung Anfordernden zu überprüfen.

    5.7 AO ist jederzeit berechtigt die Benutzerauthentifizierung nach schriftlicher
    Ankündigung zu verändern.

    5.8 Der Kunde stellt AO von Ansprüchen Dritter frei, die AO durch Verletzung der
    vorgenannten Pflichten entstehen.
  2. VERTRAGSDAUER / KÜNDIGUNG

    6.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer
    dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende von jeder der beiden
    Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden.

    6.2 Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus
    wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.

    6.3 Ein wichtiger Grund, der die AO zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt
    insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte des AO dadurch verletzt, dass er
    die Software über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und die
    Verletzung auf eine Abmahnung von AO hin nicht innerhalb angemessener Frist
    abstellt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt auch vor, wenn der Kunde mit
    seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als einen Monat in Verzug gerät und von AO
    unter Setzung einer zweiwöchigen Frist schriftlich zur Zahlung aufgefordert wurde.

    6.4 Ebenso liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor, wenn über das Vermögen
    des Kunden ein Insolvenzverfahren (dies umfasst auch ein Reorganisationsverfahren)
    eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
    kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die
    Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags
    vorliegen oder der Kunde seine Zahlungen einstellt oder
    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden ergriffen werden.

    6.5 Mit Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, enden sämtliche dem
    Kunden gemäß dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte automatisch mit sofortiger
    Wirkung.
  3. VERGÜTUNG

    7.1 Die individualvertraglich vereinbarte Vergütung ist vorschüssig zu Beginn des jeweils
    vereinbarten wiederkehrenden Abrechnungszeitraumes fällig.
    7.2 Die von AO zu stellende Rechnung ist sofort netto, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig
    und vom Kunden abzugsfrei auf das auf der Rechnung angeführte Konto der AO unter
    Angabe der Kundennummer zu leisten.
    7.3 Als Basis für die Berechnung der Gebühren für die Leistungen wird die jeweils zum
    Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preisliste der Fa. AO herangezogen.
    7.4 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen zu leisten.
    Der Kunde trägt bei Zahlungsverzug auch die Kosten der Einschaltung eines
    Inkassobüros oder Rechtsanwaltes bei der Einforderung der offenen Beträge.
    7.5 Der Kunde trägt die Preisgefahr, d.h. er hat das vereinbarte Entgelt auch zu leisten,
    wenn die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die in seiner Sphäre gelegen
    sind, unterbleibt. Eine Anrechnung von Ersparnissen auf Seiten von AO erfolgt nicht.
    7.6 AO ist berechtigt, den Zugang eines Kunden, der mit zumindest einer Zahlung an AO
    aufgrund dieses Vertrages oder einer anderen Vertragsbeziehung in Verzug ist, zu
    sperren. Den Anspruch auf Leistungen aus dem Vertrag erhält der Kunde erst wieder
    nach vollständiger Bezahlung der Gebühren für den Nutzungsvertrag und etwaiger
    Leistungsansprüche von AO aufgrund anderer vertraglicher Beziehungen.
    7.7 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass alle sich aus diesem Vertrag
    ergebenden Zahlungsverpflichtungen als in Euro vereinbart gelten.

  4. GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG/HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

    8.1 AO ist verpflichtet, die Software frei von Mängeln, die ihre Tauglichkeit zum
    vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufheben oder mindern, zu
    überlassen.

    8.2 Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel AO unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
    Der Kunde ist verpflichtet, AO nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von
    Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen und bei der
    Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.

    8.3 Im Falle von erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist AO zur
    Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand
    verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es AO innerhalb einer angemessenen Frist
    nicht, durch Nachbesserung die Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu
    beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden der vertragsgemäße Gebrauch des
    Programms ermöglicht wird, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung
    verlangen oder den Vertrag kündigen.

    8.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unberechtigte
    Überlassung der Software an Dritte verursacht sind oder sonst auf andere Gründe
    zurückzuführen sind, die durch den Kunden verursacht wurden. AO haftet
    insbesondere nicht für Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden
    oder Ereignisse, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen, wie
    insbesondere Leistungen der Deutschen Telekom und anderer Diensteanbieter, für die
    Funktionsfähigkeit von Routern, den Zustand des Glasfasernetzes etc. AO übernimmt
    keine Gewährleistung dafür, dass der vertragsgegenständliche Online-Dienst den
    speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht. AO übernimmt für die Eignung der
    Software und Hardware des Kunden oder Dritter, die für die Funktion und die
    Unterstützung des Online-Dienstes notwendig sind, und für deren Beschaffung und
    Installation der Kunde verantwortlich ist, keine Gewähr. AO übernimmt keine
    Gewährleistung für jegliche kundenseitig oder durch Dienstleister des Kunden
    hinterlegte Daten und nicht für Daten die AO im Auftrag des Kunden hinterlegt hat.

    8.5 Der Kunde ist für die Schaffung des Zuganges zu den Softwareprogrammen selbst
    verantwortlich. AO ist nicht verpflichtet, die Zugangsmöglichkeit für den Kunden zu
    schaffen, sondern stellt nur die Nutzung zur Verfügung, wenn der Kunde den Zugang
    schafft.

    8.6 AO ist nicht verpflichtet die Vollständigkeit, Plausibilität und Richtigkeit der vom
    Kunden eingegebenen Daten zu überprüfen; AO übernimmt keinerlei Haftung für die
    Inhaltsdaten, die der Kunde bei Nutzung verwendet.

    8.7 Insgesamt haftet AO auf Schadenersatz nur, wenn die Haftung unter dem
    anwendbaren Recht zwingend ist, wie z.B. in den Fällen der Verletzung des Lebens,
    des Körpers oder der Gesundheit, oder

    (a) AO schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht, nämlich einer Pflicht, deren
    Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren
    Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
    ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
    darf (Kardinalpflicht) dieses Vertrages verletzt, oder

    (b) der Schaden auf mindestens grob fahrlässigem Verhalten AOs beruht.
    8.8 Außer den in Ziffer 8.7 genannten Fällen haftet AO über die Erbringung der von ihr
    geschuldeten Leistungen hinaus nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg,
    entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, nicht erzielte
    Ersparnisse, Zinsverlust und für Schäden aus Ansprüchen Dritter im Rahmen von
    Gewährleistung, Schadenersatz oder sonstiger Leistungsstörungen. Darüber hinaus
    haftet AO insbesondere nicht für Schäden, die den Nutzern oder Dritten aus der
    Nutzung der Dienste von AO entstehen.

    8.9 Außer den in Ziffer 8.7 genannten Fällen ist die Haftung auf denjenigen
    vertragstypischen Schaden begrenzt, den AO bei Vertragsschluss aufgrund der
    Umstände, die AO kannte oder hätte kennen müssen, vernünftigerweise vorhersehen
    konnte oder hätte vorhersehen können, begrenzt.

    8.10 Die verschuldensunabhängige Haftung von AO nach § 536a Abs. 1, Alt 1 BGB für
    bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Mängel wird
    ausgeschlossen.

    8.11 Außer den in Ziffer 8.7 genannten Fällen haftet AO für den Verlust von Daten nur, wenn
    der Kunde gegen den Verlust nachweislich ausreichende Vorsorge getroffen hat,
    insbesondere dadurch, dass er regelmäßig Sicherungskopien aller Programme und
    Daten in maschinenlesbarer Form erstellt hat oder der Datenverlust auch bei
    Beachtung dieser Verpflichtung nicht vermeidbar gewesen wäre.

    8.12 AO haftet nur zu jenem Anteil, in dem AO im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung
    des Schadens mitgewirkt hat.Die Ansprüche des Kunden für Sachschäden, gleich aus
    welchem Rechtsgrund, sind insgesamt mit der im vorangegangenen Jahr entrichteten
    Nutzungsgebühr betraglich beschränkt. AO leistet daher in jedem Fall an einen
    Kunden aus dem Titel des Schadenersatzes und/oder der Gewährleistung für
    Sachschäden keinen höheren Betrag als die im vorangegangenen Jahr entrichtete
    Nutzungsgebühr.

  5. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG UND ANSPRUCHSABTRETUNG

    Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von AO durch den Kunden ist unzulässig, sofern
    diese Ansprüche nicht von AO ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt
    sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und/oder Forderung aus oder in
    Zusammenhang mit diesem Vertrag an Dritte, ohne die vorherige Zustimmung von AO
    abzutreten.

  6. ÄNDERUNGEN DER VEREINBARUNGEN

    10.1 Nachrichten und Mitteilungen müssen schriftlich übermittelt werden.
    10.2 Es werden folgende Empfänger bei AO für Änderungen von Vereinbarungen bzw.
    Nachrichten und Mitteilungen festgelegt:


    Alpha Online GmbH
    Große Bäckerstraße 13
    20095 Hamburg
    Mail: info@alphaonline.de
    Fax: +49 40 669066915


    10.3 Der Kunde ist verpflichtet jede Veränderung seiner Kontakt-E-Mail-Adresse
    unverzüglich bekannt zu geben. Alle Mitteilungen und Nachrichten von AO an den
    Kunden werden an diese vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesandt. Sofern
    die E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv ist, erfolgen die Zustellungen an die vom Kunden
    zuletzt bekannt gegebene Anschrift.

  7. DATENSCHUTZ, DATENNUTZUNG UND VERSCHWIEGENHEIT

    11.1 AO ist sich seiner Verpflichtung zu Datensicherheit und Verschwiegenheit bewusst.
    Insbesondere wird AO die zur Verfügung gestellten bzw. erfassten Kundendaten
    (einschließlich etwaiger personenbezogener Daten) nur im Rahmen der Aufträge des
    Kunden sowie gemäß den vertraglich vereinbarten Berechtigungen verwenden. AO ist
    berechtigt, die Kundendaten (selbst oder durch beauftragte Dienstleister bzw.
    verbundene Unternehmen) zu speichern, zu hosten, zu vervielfältigen, zu verarbeiten,
    anzuzeigen, zugänglich zu machen, wiederzugeben, zu verbreiten und sonst zu
    verwenden, soweit dies für die Bereitstellung und/oder Erbringung der vertraglichen
    Leistungen, einschließlich von Fehlerbehebung, Pflege und Support sowie
    Gewährleistung des technischen Betriebs und der Sicherheit der Software erforderlich
    ist. AO ist ferner berechtigt, die Fahrzeugdaten einschließlich FIN für Markt-, Prozess-, und
    Datenanalysen, Statistiken, sowie Verbesserungen und Entwicklungen der Produkte und
    Leistungen von AO und / oder der mit AO verbundenen Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG
    in anonymisierter Form zu extrahieren. AO ist darüber hinaus berechtigt, Daten für die
    vorstehenden Zwecke an mit AO verbundenen Unternehmen weiterzugeben und
    diesen die erforderlichen Rechte zur Nutzung im vorstehenden Umfang einzuräumen.
    Die Verarbeitung der Fahrzeugdaten erfolgt unter den Maßgaben der TOMs der AVV
    gemäß DSGVO.

    11.2 Mit Beendigung des Nutzervertrages und der entsprechenden Aufhebung der
    Registrierung des Kunden werden die Daten des Kunden – vorbehaltlich einer weiteren
    Nutzung in aggregierter und/oder anonymisierter Form – für die weitere Verwendung
    gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
    Alle mit der Durchführung der Leistungen betrauten Mitarbeiter sind im Rahmen von
    Dienstverträgen zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung von Daten (auch nach
    Beendigung des Dienstverhältnisses) verpflichtet. AO schützt, die vom Kunden
    übermittelten (d. h. eingegebenen Daten) konform mit den jeweils gültigen
    Datenschutzbestimmungen, entsprechend dem Stand der technischen Möglichkeiten
    und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit vor Zugriffen unberechtigter Dritter Personen.

    11.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden richtet sich nach
    der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, welche dem Kunden von AO gesondert
    zur Verfügung gestellt wird und die zwischen den Parteien abzuschließen ist. Der
    Kunde ist als Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung etwaiger in den
    Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der
    Software verantwortlich.

  8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    12.1 Als Erfüllungsort wird zwischen beiden Vertragspartnern Hamburg vereinbart, und
    zwar für die Verpflichtungen von AO und die Verpflichtung des Kunden, insbesondere
    die Verpflichtung die Entgelte zu leisten.

    12.2 AO behält sich das Recht zu den Änderungen der AGB aus triftigen Gründen vor. Eine
    Änderung der AGB schließt das Recht eine einzelne Bedingung in den AGB zu ändern,
    zu ergänzen oder zu entfernen. Triftige Gründe sind insbesondere
    Gesetzesänderungen, Änderung der Rechtsprechung, Veränderungen der
    wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Ergänzung der angebotenen Leistungen von
    AO. Dabei werden nur Änderungen vorgenommen, durch die das vertragliche
    Gleichgewicht zwischen den jeweiligen Vertragsparteien nicht erheblich gestört wird
    und es werden keine Änderungen der Hauptleistungspflichten sowie keine
    Änderungen, die den Gesamtcharakter der Leistung von AO verändern,
    vorgenommen. Solche Änderungen werden spätestens 4 Wochen vor ihrem
    Wirksamwerden auf der Website von AO veröffentlicht und den Kunden via E-Mail oder
    Mitteilung über die Website zur Kenntnis gebracht. Die Änderungen gelten als
    angenommen, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 4 Wochen nach
    Veröffentlichung auf der Website von AO in Textform widerspricht. Die Kunden werden
    im Rahmen der Veröffentlichung von Änderungen der AGB nochmals auf die 4-
    wöchige Widerspruchsfrist hingewiesen und gleichermaßen darauf, dass die
    geänderten AGB gültig werden, wenn ihnen nicht innerhalb der 4- Wochenfrist in
    Textform widersprochen wird. Widerspricht ein Kunde den mitgeteilten Änderungen
    der AGB fristgerecht, bleibt es im Verhältnis zu diesem Kunden bei den bisherigen
    AGB.

    12.3 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die
    Gültigkeit der übrigen Regelungen.

    12.4 Für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
    vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit der Hamburger Gerichte
    und die ausschließliche Anwendbarkeit deutschen Rechts.