ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ZUR NUTZUNG DER ALPHA ONLINE
SOFTWAREPROGRAMME
- VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand dieser AGB ist die Onlinenutzung der Software in der von Alpha Online
(AO) zur Verfügung gestellten individualvertraglich vereinbarten Version. - BEGRIFFE
2.1 AO ist die
Alpha Online GmbH
Große Bäckerstraße 13
20095 Hamburg
HRB 87963
2.2 Software
Unter Software wird die Gesamtheit der von AO angebotenen Computerprogramme
des Alpha Controllers und der AlphaAuktion verstanden. Der Kunde kann diese
Programme in dem individuell zu vereinbarenden Umfang via Internet nutzen.
2.3 Serverkapazität
Unter Serverkapazität wird die Rechenleistung und der Speicherplatz auf dem die
Leistungen anbietenden Server der AO verstanden.
2.4 Support
Unter Support wird jene Soforthilfe am Telefon, FAX oder per Internet verstanden, die
es dem Benutzer ermöglicht ein aktuelles Problem zu analysieren und im Rahmen der
technischen Möglichkeiten per Telefon, Fax oder per Modem zu beheben, sodass der
Kunde weiterarbeiten kann.
2.5 Wartung
Wartung ist der von AO angebotene und in diesen AGB fixierte Umfang an
Hilfeleistungen sowie Neuentwicklungen, Programmverbesserungen und
Anpassungen, die die Voraussetzung für eine Aktualisierung der Software an
gesetzliche und softwaretechnische Neuerungen bilden.
2.6 Anpassung
Unter Anpassung wird die Überarbeitung eines Programmes verstanden, welche auf
Grund einer Veränderung der gesetzlichen Grundlagen oder für die Ersteinrichtung der
Anwendung innerhalb der Einführung erforderlich wurde.
2.7 Verbesserungen / Neuentwicklung
Unter Neuentwicklung wird eine Erstellung eines vorher noch nicht vorhandenen
Programmes, sowie die komplette Überarbeitung eines bestehenden Programmes
verstanden. Unter Produktverbesserung wird jene Erweiterung eines Programmes
verstanden, die den bestehenden Funktionsumfang eines Programmes um
zusätzliche, neue Funktionen erweitert.
2.8 Benutzerauthentifizierung
Die Benutzerauthentifizierung besteht aus zwei Komponenten, einerseits der
Benutzerkennung und andererseits dem Passwort. Die Benutzerkennung und das
Passwort werden von AO übermittelt. Der Kunde ist berechtigt, das Passwort zu
verändern. - Vertragsabschluss / Beginn der Nutzungsmöglichkeit
3.1 Der Vertrag gilt erst nach Eingang der auf dem Angebot AOs beruhenden
Auftragsbestätigung, sowie der Absendung der Benutzerauthentifizierung durch AO
als abgeschlossen.
3.2 Art, Umfang und Dauer der hiermit verbundenen Nutzungsberechtigung ergeben sich
ausschließlich aus dieser einzelvertraglichen Auftragsbestätigung. Der Kunde erhält
von AO mit der Auftragsbestätigung eine Bestätigung über den gewählten
Leistungsumfang.
3.3 Etwaigen allg. Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich
widersprochen; sie werden nicht Vertragsinhalt. AO schließt den Nutzungsvertrag mit
dem Kunden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Vertragsbedingungen. Diese
Bestimmungen haben im Falle widersprechender Regelungen Vorrang.
3.4 Der Kunde wird ab Absendung der Benutzerauthentifizierung durch AO zur Nutzung
freigeschaltet und die Nutzungsmöglichkeit beginnt mit diesem Zeitpunkt. Das Entgelt
ist ab diesem Zeitpunkt zu leisten. - LEISTUNGEN VON AO
4.1 Softwarenutzung
AO stellt dem Kunden seine Softwareprodukte in der jeweiligen aktuellen Version im
individualvertraglich vereinbarten Leistungsumfang zur Nutzung via Internet zur
Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, die auf dieser Seite angebotenen Leistungen
entsprechend dem mit dem Kunden individualvertraglich festgelegten
Leistungsumfang unter ausschließlicher Verwendung der ihm zugeteilten
Benutzerauthentifizierung zu nutzen (Siehe Abschnitt ,,Zugriffsberechtigungen“). Die
zugeteilte Benutzerkennung bezieht sich ausschließlich auf die natürliche oder
juristische Person des Kunden. Bei Personengesellschaften sind die
Personengesellschaften zur Nutzung berechtigt. Die konkrete Anzahl der
Berechtigungen (User Anzahl) wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Serverkapazität
AO gewährleistet eine technische Nutzungsmöglichkeit 7/24, d.h. über sieben Tage in
der Woche 24 h (von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) an 365 Tagen im Jahr, im Umfang von
99,8%.
Bei 7/24 Support unterscheidet AO zwei unterschiedliche Supportzeiten:
- Standardsupportzeit: Werktags Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr,
Erreichbarkeit der AO-Techniker durch den Kunden. - NonStandard Supportzeit: alle Zeiten außerhalb der Standardsupportzeit.
Während dieser Zeit ist der Serverbetrieb im Rechenzentrum überwacht, ein
telefonischer Kontakt durch den Kunden ist nicht möglich. Für jede Störung wird
ein Ticket im AO-Ticket-System mit einer eindeutigen Referenznummer
eröffnet.
4.3 Support / Hotline
Telefonische Auskünfte in der Zeit von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr. Die
Hotline gliedert sich in Support für den Administrator und Support für den User. Der
Hotline Support ist kostenpflichtig.
4.4 Wartung
Zu den Wartungsleistungen gehören:
(a) Die Anpassung des Produktes bei Änderungen der gesetzlichen
Rahmenbedingungen, soweit sie das Produkt betreffen;
(b) Die Weitergabe von AO nach billigem Ermessen zu bestimmten
Produktverbesserungen und Neuentwicklungen, soweit sie die
Standardversion betreffen;
4.5 Zusatzleistungen von AO
Darüber hinaus kann der Kunde im Rahmen entsprechender einzelvertraglicher
Vereinbarung zwischen den Parteien folgende Leistungen in Anspruch nehmen, die
außerhalb der ohne Abschluss einer zusätzlichen Vereinbarung von AO geschuldeten
Verpflichtungen und Leistungen von AO liegen, und für welche der Kunde gesondert
nach Aufwand Entgelt zu leisten hat:
(a) Beratung in allen Fragen des Einsatzes oder der Anwendung des
Softwareproduktes, einschließlich der Weitergabe von Einsatz und
Anwendungserfahrungen aus dem gesamten Benutzerkreis;
(b) Schulungen vor Ort oder am Telefon
(c) Zugriffe auf die von AO durchgeführte Datensicherung
4.6 Subunternehmer
AO ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Leistungen Dritter zu bedienen.
- BERECHTIGUNG DES KUNDEN
5.1 Der Kunde ist berechtigt, mittels der ihm von AO übermittelten
Benutzerauthentifizierung die vereinbarte Software nach Maßgabe der
individualvertraglichen Vereinbarungen bestimmungsgemäß zu nutzen. AO räumt dem
Kunden für diesen Zweck das nicht exklusive, nicht übertragbare, inhaltlich und
räumlich nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung und zeitlich auf die Dauer des
Vertrags beschränkte Nutzungsrecht ein, die vereinbarte Software als Software-as-a-
Service-Angebot über das Internet für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Eine
physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Die Nutzung ist
beschränkt auf Mitarbeiter des Unternehmens (Kunden). Der konkrete Umfang
(insbesondere User Anzahl) ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten (einschließlich verbundenen Unternehmen
i. S. d. §§ 15 ff. AktG) eine Nutzungsmöglichkeit einzuräumen und/oder sonst die
Software für Dritte zu nutzen. Insbesondere ein Herunterladen, eine Bearbeitung und
andere Umarbeitungen oder eine Vervielfältigung der Software sowie deren
Weitergabe an Dritte oder Bereitstellung zur Nutzung durch Dritte sind nicht gestattet.
Über das Recht des Nutzers hinaus, die Software von AO im Rahmen des
bestimmungsmäßigen Gebrauchs zu nutzen, ist der Nutzer insbesondere nicht
berechtigt, Inhalte und Layout der Software ohne vorherige Zustimmung der
Rechteinhaber – auch nicht teilweise – zu verwerten, insbesondere zu bearbeiten, zu
kopieren oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen.
5.3 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche
im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen
automatisch an AO zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software
unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten
Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie
zu löschen oder AO auszuhändigen.
5.4 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm übermittelte Benutzerauthentifizierung vor dem
Zugriff von Dritten zu schützen. Bei Verlust bzw. dem Verdacht auf Missbrauch der
Benutzerauthentifizierung verpflichtet sich der Kunde, dies AO unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. AO wird den Zugang des Kunden sperren und erst nach Bestätigung des
Erhaltens der neuen Benutzerauthentifizierung wieder freischalten. Aus dieser
zeitlichen Sperre erwachsen dem Kunden keinerlei Ansprüche. Der Kunde hat für den
Zeitraum der Sperre das Entgelt zu leisten, welches sich aufgrund des individuellen
Vertrages für diesen Zeitraum ergibt.
5.5 AO ist überdies berechtigt, nach vorheriger Ankündigung (per E-Mail bzw. durch
Meldung im Programm selbst) den Dienst zu Wartungszwecken (Datensicherung,
Programmupdates, etc.) oder ähnlichen Zwecken kurzfristig einzustellen. Aus dieser
Einstellung erwachsen dem Kunden keinerlei Ansprüche. Der Kunde hat für den
Zeitraum der Einstellung das Entgelt zu leisten, welches sich aufgrund des individuellen
Vertrages für diesen Zeitraum ergibt. Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Durchführung
der Wartungsarbeiten verpflichtet, soweit es ihm zumutbar ist.
5.6 Alle mit der dem Kunden übermittelten Benutzerauthentifizierung in Anspruch
genommenen Leistungen gelten als für den Kunden erbracht. Der Kunde ist
verpflichtet, sämtliche Leistungen, die mit seiner Benutzerauthentifizierung in
Anspruch genommen werden, zu bezahlen. AO ist nicht verpflichtet, die physische
Identität des die Leistung Anfordernden zu überprüfen.
5.7 AO ist jederzeit berechtigt die Benutzerauthentifizierung nach schriftlicher
Ankündigung zu verändern.
5.8 Der Kunde stellt AO von Ansprüchen Dritter frei, die AO durch Verletzung der
vorgenannten Pflichten entstehen. - VERTRAGSDAUER / KÜNDIGUNG
6.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung einer
dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende von jeder der beiden
Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden.
6.2 Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus
wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.
6.3 Ein wichtiger Grund, der die AO zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt
insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte des AO dadurch verletzt, dass er
die Software über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und die
Verletzung auf eine Abmahnung von AO hin nicht innerhalb angemessener Frist
abstellt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt auch vor, wenn der Kunde mit
seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als einen Monat in Verzug gerät und von AO
unter Setzung einer zweiwöchigen Frist schriftlich zur Zahlung aufgefordert wurde.
6.4 Ebenso liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor, wenn über das Vermögen
des Kunden ein Insolvenzverfahren (dies umfasst auch ein Reorganisationsverfahren)
eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die
Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags
vorliegen oder der Kunde seine Zahlungen einstellt oder
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden ergriffen werden.
6.5 Mit Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, enden sämtliche dem
Kunden gemäß dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte automatisch mit sofortiger
Wirkung. - VERGÜTUNG
7.1 Die individualvertraglich vereinbarte Vergütung ist vorschüssig zu Beginn des jeweils
vereinbarten wiederkehrenden Abrechnungszeitraumes fällig.
7.2 Die von AO zu stellende Rechnung ist sofort netto, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig
und vom Kunden abzugsfrei auf das auf der Rechnung angeführte Konto der AO unter
Angabe der Kundennummer zu leisten.
7.3 Als Basis für die Berechnung der Gebühren für die Leistungen wird die jeweils zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preisliste der Fa. AO herangezogen.
7.4 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen zu leisten.
Der Kunde trägt bei Zahlungsverzug auch die Kosten der Einschaltung eines
Inkassobüros oder Rechtsanwaltes bei der Einforderung der offenen Beträge.
7.5 Der Kunde trägt die Preisgefahr, d.h. er hat das vereinbarte Entgelt auch zu leisten,
wenn die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die in seiner Sphäre gelegen
sind, unterbleibt. Eine Anrechnung von Ersparnissen auf Seiten von AO erfolgt nicht.
7.6 AO ist berechtigt, den Zugang eines Kunden, der mit zumindest einer Zahlung an AO
aufgrund dieses Vertrages oder einer anderen Vertragsbeziehung in Verzug ist, zu
sperren. Den Anspruch auf Leistungen aus dem Vertrag erhält der Kunde erst wieder
nach vollständiger Bezahlung der Gebühren für den Nutzungsvertrag und etwaiger
Leistungsansprüche von AO aufgrund anderer vertraglicher Beziehungen.
7.7 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass alle sich aus diesem Vertrag
ergebenden Zahlungsverpflichtungen als in Euro vereinbart gelten. - GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG/HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
8.1 AO ist verpflichtet, die Software frei von Mängeln, die ihre Tauglichkeit zum
vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufheben oder mindern, zu
überlassen.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel AO unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, AO nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von
Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen und bei der
Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken.
8.3 Im Falle von erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist AO zur
Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand
verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es AO innerhalb einer angemessenen Frist
nicht, durch Nachbesserung die Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu
beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden der vertragsgemäße Gebrauch des
Programms ermöglicht wird, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung
verlangen oder den Vertrag kündigen.
8.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unberechtigte
Überlassung der Software an Dritte verursacht sind oder sonst auf andere Gründe
zurückzuführen sind, die durch den Kunden verursacht wurden. AO haftet
insbesondere nicht für Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden
oder Ereignisse, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen, wie
insbesondere Leistungen der Deutschen Telekom und anderer Diensteanbieter, für die
Funktionsfähigkeit von Routern, den Zustand des Glasfasernetzes etc. AO übernimmt
keine Gewährleistung dafür, dass der vertragsgegenständliche Online-Dienst den
speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht. AO übernimmt für die Eignung der
Software und Hardware des Kunden oder Dritter, die für die Funktion und die
Unterstützung des Online-Dienstes notwendig sind, und für deren Beschaffung und
Installation der Kunde verantwortlich ist, keine Gewähr. AO übernimmt keine
Gewährleistung für jegliche kundenseitig oder durch Dienstleister des Kunden
hinterlegte Daten und nicht für Daten die AO im Auftrag des Kunden hinterlegt hat.
8.5 Der Kunde ist für die Schaffung des Zuganges zu den Softwareprogrammen selbst
verantwortlich. AO ist nicht verpflichtet, die Zugangsmöglichkeit für den Kunden zu
schaffen, sondern stellt nur die Nutzung zur Verfügung, wenn der Kunde den Zugang
schafft.
8.6 AO ist nicht verpflichtet die Vollständigkeit, Plausibilität und Richtigkeit der vom
Kunden eingegebenen Daten zu überprüfen; AO übernimmt keinerlei Haftung für die
Inhaltsdaten, die der Kunde bei Nutzung verwendet.
8.7 Insgesamt haftet AO auf Schadenersatz nur, wenn die Haftung unter dem
anwendbaren Recht zwingend ist, wie z.B. in den Fällen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, oder
(a) AO schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht, nämlich einer Pflicht, deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf (Kardinalpflicht) dieses Vertrages verletzt, oder
(b) der Schaden auf mindestens grob fahrlässigem Verhalten AOs beruht.
8.8 Außer den in Ziffer 8.7 genannten Fällen haftet AO über die Erbringung der von ihr
geschuldeten Leistungen hinaus nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg,
entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, nicht erzielte
Ersparnisse, Zinsverlust und für Schäden aus Ansprüchen Dritter im Rahmen von
Gewährleistung, Schadenersatz oder sonstiger Leistungsstörungen. Darüber hinaus
haftet AO insbesondere nicht für Schäden, die den Nutzern oder Dritten aus der
Nutzung der Dienste von AO entstehen.
8.9 Außer den in Ziffer 8.7 genannten Fällen ist die Haftung auf denjenigen
vertragstypischen Schaden begrenzt, den AO bei Vertragsschluss aufgrund der
Umstände, die AO kannte oder hätte kennen müssen, vernünftigerweise vorhersehen
konnte oder hätte vorhersehen können, begrenzt.
8.10 Die verschuldensunabhängige Haftung von AO nach § 536a Abs. 1, Alt 1 BGB für
bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Mängel wird
ausgeschlossen.
8.11 Außer den in Ziffer 8.7 genannten Fällen haftet AO für den Verlust von Daten nur, wenn
der Kunde gegen den Verlust nachweislich ausreichende Vorsorge getroffen hat,
insbesondere dadurch, dass er regelmäßig Sicherungskopien aller Programme und
Daten in maschinenlesbarer Form erstellt hat oder der Datenverlust auch bei
Beachtung dieser Verpflichtung nicht vermeidbar gewesen wäre.
8.12 AO haftet nur zu jenem Anteil, in dem AO im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung
des Schadens mitgewirkt hat.Die Ansprüche des Kunden für Sachschäden, gleich aus
welchem Rechtsgrund, sind insgesamt mit der im vorangegangenen Jahr entrichteten
Nutzungsgebühr betraglich beschränkt. AO leistet daher in jedem Fall an einen
Kunden aus dem Titel des Schadenersatzes und/oder der Gewährleistung für
Sachschäden keinen höheren Betrag als die im vorangegangenen Jahr entrichtete
Nutzungsgebühr. - AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG UND ANSPRUCHSABTRETUNG
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von AO durch den Kunden ist unzulässig, sofern
diese Ansprüche nicht von AO ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt
sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und/oder Forderung aus oder in
Zusammenhang mit diesem Vertrag an Dritte, ohne die vorherige Zustimmung von AO
abzutreten. - ÄNDERUNGEN DER VEREINBARUNGEN
10.1 Nachrichten und Mitteilungen müssen schriftlich übermittelt werden.
10.2 Es werden folgende Empfänger bei AO für Änderungen von Vereinbarungen bzw.
Nachrichten und Mitteilungen festgelegt:
Alpha Online GmbH
Große Bäckerstraße 13
20095 Hamburg
Mail: info@alphaonline.de
Fax: +49 40 669066915
10.3 Der Kunde ist verpflichtet jede Veränderung seiner Kontakt-E-Mail-Adresse
unverzüglich bekannt zu geben. Alle Mitteilungen und Nachrichten von AO an den
Kunden werden an diese vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesandt. Sofern
die E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv ist, erfolgen die Zustellungen an die vom Kunden
zuletzt bekannt gegebene Anschrift. - DATENSCHUTZ, DATENNUTZUNG UND VERSCHWIEGENHEIT
11.1 AO ist sich seiner Verpflichtung zu Datensicherheit und Verschwiegenheit bewusst.
Insbesondere wird AO die zur Verfügung gestellten bzw. erfassten Kundendaten
(einschließlich etwaiger personenbezogener Daten) nur im Rahmen der Aufträge des
Kunden sowie gemäß den vertraglich vereinbarten Berechtigungen verwenden. AO ist
berechtigt, die Kundendaten (selbst oder durch beauftragte Dienstleister bzw.
verbundene Unternehmen) zu speichern, zu hosten, zu vervielfältigen, zu verarbeiten,
anzuzeigen, zugänglich zu machen, wiederzugeben, zu verbreiten und sonst zu
verwenden, soweit dies für die Bereitstellung und/oder Erbringung der vertraglichen
Leistungen, einschließlich von Fehlerbehebung, Pflege und Support sowie
Gewährleistung des technischen Betriebs und der Sicherheit der Software erforderlich
ist. AO ist ferner berechtigt, die Fahrzeugdaten einschließlich FIN für Markt-, Prozess-, und
Datenanalysen, Statistiken, sowie Verbesserungen und Entwicklungen der Produkte und
Leistungen von AO und / oder der mit AO verbundenen Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG
in anonymisierter Form zu extrahieren. AO ist darüber hinaus berechtigt, Daten für die
vorstehenden Zwecke an mit AO verbundenen Unternehmen weiterzugeben und
diesen die erforderlichen Rechte zur Nutzung im vorstehenden Umfang einzuräumen.
Die Verarbeitung der Fahrzeugdaten erfolgt unter den Maßgaben der TOMs der AVV
gemäß DSGVO.
11.2 Mit Beendigung des Nutzervertrages und der entsprechenden Aufhebung der
Registrierung des Kunden werden die Daten des Kunden – vorbehaltlich einer weiteren
Nutzung in aggregierter und/oder anonymisierter Form – für die weitere Verwendung
gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
Alle mit der Durchführung der Leistungen betrauten Mitarbeiter sind im Rahmen von
Dienstverträgen zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung von Daten (auch nach
Beendigung des Dienstverhältnisses) verpflichtet. AO schützt, die vom Kunden
übermittelten (d. h. eingegebenen Daten) konform mit den jeweils gültigen
Datenschutzbestimmungen, entsprechend dem Stand der technischen Möglichkeiten
und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit vor Zugriffen unberechtigter Dritter Personen.
11.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden richtet sich nach
der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, welche dem Kunden von AO gesondert
zur Verfügung gestellt wird und die zwischen den Parteien abzuschließen ist. Der
Kunde ist als Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung etwaiger in den
Kundendaten enthaltenen personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der
Software verantwortlich. - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Als Erfüllungsort wird zwischen beiden Vertragspartnern Hamburg vereinbart, und
zwar für die Verpflichtungen von AO und die Verpflichtung des Kunden, insbesondere
die Verpflichtung die Entgelte zu leisten.
12.2 AO behält sich das Recht zu den Änderungen der AGB aus triftigen Gründen vor. Eine
Änderung der AGB schließt das Recht eine einzelne Bedingung in den AGB zu ändern,
zu ergänzen oder zu entfernen. Triftige Gründe sind insbesondere
Gesetzesänderungen, Änderung der Rechtsprechung, Veränderungen der
wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Ergänzung der angebotenen Leistungen von
AO. Dabei werden nur Änderungen vorgenommen, durch die das vertragliche
Gleichgewicht zwischen den jeweiligen Vertragsparteien nicht erheblich gestört wird
und es werden keine Änderungen der Hauptleistungspflichten sowie keine
Änderungen, die den Gesamtcharakter der Leistung von AO verändern,
vorgenommen. Solche Änderungen werden spätestens 4 Wochen vor ihrem
Wirksamwerden auf der Website von AO veröffentlicht und den Kunden via E-Mail oder
Mitteilung über die Website zur Kenntnis gebracht. Die Änderungen gelten als
angenommen, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 4 Wochen nach
Veröffentlichung auf der Website von AO in Textform widerspricht. Die Kunden werden
im Rahmen der Veröffentlichung von Änderungen der AGB nochmals auf die 4-
wöchige Widerspruchsfrist hingewiesen und gleichermaßen darauf, dass die
geänderten AGB gültig werden, wenn ihnen nicht innerhalb der 4- Wochenfrist in
Textform widersprochen wird. Widerspricht ein Kunde den mitgeteilten Änderungen
der AGB fristgerecht, bleibt es im Verhältnis zu diesem Kunden bei den bisherigen
AGB.
12.3 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die
Gültigkeit der übrigen Regelungen.
12.4 Für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit der Hamburger Gerichte
und die ausschließliche Anwendbarkeit deutschen Rechts.